Finanzbuchhaltung
Ziel der Buchführung ist es, Geschäftsvorfälle eines Jahres lückenlos und chronologisch zu erfassen und zum Ende eines Geschäftsjahres den Stand des Vermögens und der Schulden festzustellen und somit den Erfolg des Unternehmens zu ermitteln.
Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften über Art und Umfang der Buchführung bzw. Aufzeichungen erlassen. Die Anforderungen richten sich nach der Rechtsform und der Größe eines Unternehmens.
Wir richten Ihre Buchführung ordnungsgemäß und individuell ein und buchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle mit einem für Ihren Betrieb angepassten Kontenrahmen.
Abhängig vom jeweiligen Kundenwunsch führen wir für Sie eine „Offene Posten-Liste“, mit der Sie Kontrolle über Ihre Debitoren und Kreditoren haben. Zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung gehört auch die Anlagenbuchhaltung, sowie das Berechnen und Buchen von Abschreibungen, Abgrenzungen und Rückstellungen. Ihre Steuer-Anmeldungen werden fristgerecht durch uns bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht.
Darüber hinaus können wir Sie auch bei der Durchführung Ihres Zahlungsverkehrs unterstützen.
Durch übersichtliche betriebswirtschaftliche Auswertungen, die individuell Ihren persönlichen Anforderungen angepasst werden, haben Sie eine monatliche Kontrolle über alle Vorgänge und deren Auswirkungen auf Ihren Betrieb. Wir informieren regelmäßig über Gesetzesänderungen.
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