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Anmeldungen

Anmeldeformalitäten - Gewerbeanmeldung

Grundsätzlich haben Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzumelden. Das Unterlassen der Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Anmeldung beim Finanzamt

Die Stadt oder Gemeinde informiert über Ihre Gewerbeanmeldung das zuständige Finanzamt und Sie erhalten automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt erfasst Ihre persönlichen und betrieblichen Verhältnisse und teilt Ihnen mit, in welchen Abständen Sie Steueranmeldungen und -erklärungen abzugeben haben.

Die Angaben in dem Fragebogen bezüglich der zu erwartenden Einnahmen sind Basis für die Termine und Höhe der Vorauszahlungen, die das Finanzamt festsetzt. Diese erfolgen zunächst im Wege der Schätzung.

Die Termine, die Ihnen das Finanzamt mitteilt, sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.

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