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Herausgeber und Verantwortlicher dieser Website:

Eibach & Partner
Steuerberater
Westerwaldstraße 62
57299 Burbach


Telefon +49 2736 292106
Telefax +49 2736 292108

email kontakt@eibach-partner.de
Internet www.eibach-partner.de

Unsere USt-IDNr: DE257875910

Die Kanzlei EIBACH & PARTNER - STEUERBERATER wird in der Rechtsform einer Partnerschaft betrieben und ist beim Amtsgericht Essen in das Partnerschaftsregister (PR 1885) eingetragen. Die Partnerschaft wird jeweils einzelvertretungsberechtigt durch die Partner Steffen Eibach oder Jens Eibach vertreten. Die Berufsträger der Kanzlei Eibach & Partner - Steuerberater sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe. Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurden in der Bundesrepublik Deutschland (NRW) verliehen. Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Berufsordnung (BOStB)

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Erphostraße 43, 48145 Münster eingesehen werden; diese finden Sie auch auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).


Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Steuerberater:

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Continentale Sachversicherung AG, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund.
Räumlicher Geltungsbereich:

1.) Deutschland

2.) Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland

Versichert sind Haftpflichtansprüche,

(a) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie

(b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

3.) Weltweit in Höhe der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-versicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden ge­schäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.

4.) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweignieder­lassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.



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