Anmeldungen
Anmeldeformalitäten – Gewerbeanmeldung
Grundsätzlich haben Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzumelden. Das Unterlassen der Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Anmeldung beim Finanzamt
Die Stadt oder Gemeinde informiert über Ihre Gewerbeanmeldung das zuständige Finanzamt und Sie erhalten automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt erfasst Ihre persönlichen und betrieblichen Verhältnisse und teilt Ihnen mit, in welchen Abständen Sie Steueranmeldungen und -erklärungen abzugeben haben.
Die Angaben in dem Fragebogen bezüglich der zu erwartenden Einnahmen sind Basis für die Termine und Höhe der Vorauszahlungen, die das Finanzamt festsetzt. Diese erfolgen zunächst im Wege der Schätzung.
Die Termine, die Ihnen das Finanzamt mitteilt, sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Steuernummer
Sie erhalten vom Finanzamt, sobald das Gewerbe angemeldet wurde, eine Steuernummer unter der Sie beim Finanzamt geführt werden und zukünftig Ihre Steuererklärungen abzugeben haben.
Wir empfehlen eine frühzeitige Beantragung der Steuernummer, da die Zuteilung erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern kann.
Die Steuernummer oder die Umsatzsteuer USt-ID-Nummer müssen Sie auf Ihren Ausgangsrechnungen angeben, um den steuerlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung zu entsprechen.
UST- & Betriebsnummer
USt-ID-Nummer
Die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer bekommen Sie auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie ist vorwiegend dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen an Unternehmer aus der EU leistet oder liefert bzw. Leistungen oder Lieferungen aus der EU erhält.
Arbeitgeber-Betriebsnummer
Sollten Sie Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer unter der Sie bei den Krankenkassen geführt werden. Diese Betriebsnummer können wir für Sie beim zuständigen Arbeitsamt beantragen.
BG-Mitgliedsnummer
Als Arbeitgeber sind Sie zur Teilnahme an der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet. Die Zuordnung Ihres Betriebs zu einer der Berufsgenossenschaften erfolgt anhand Ihrer Unternehmenstätigkeit. Nach der Anmeldung (mittels Fragebogen) erhalten Sie eine Mitgliedsnummer und die für Sie relevanten Gefahrtarifstellen mitgeteilt.
Handelsregister
Eintragung ins Handelsregister: Ob Sie sich bzw. Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen müssen oder können, ist abhängig von der gewählten Rechtsform und der Unternehmensgrösse. Sprechen Sie uns, wir beraten Sie und stellen Ihnen gerne den Kontakt zu einem unserer Kanzlei angeschlossenen Rechtsanwalt und Notar her.