Jahresabschluss
Ob Sie Ihren Gewinn anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln oder eine Bilanz aufstellen ist von der Einstufung Ihres Unternehmens nach dem HGB (§ 238 i.V.m. §§ 1-7) und / oder von der Höhe Ihrer Umsätze und Ihres Gewinns ( AO §§ 140, 141) abhängig. Je nach gesetzlicher Vorschrift erstellen wir für Sie Ihre
Handelsbilanzen
Unser Team erstellt für Sie die Handelsbilanz und bereitet den Jahresabschluss so auf, dass Sie einen klaren Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens erhalten.
Verkürzte Handelsbilanzen
(Offen-/Hinterlegung im elektr. Bundesanzeiger)
Für kleine Unternehmen erstellen wir verkürzte Handelsbilanzen nach HGB.
Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten, sparen Zeit und Aufwand, und erhalten dennoch einen klaren Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens.
Steuerbilanzen
Wir erstellen für Ihr Unternehmen Steuerbilanzen nach den geltenden Steuervorschriften. So können Sie Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen, Steuervorteile nutzen und erhalten gleichzeitig einen klaren Überblick über die steuerliche Situation Ihres Unternehmens.
Einnahme-Überschuss-Rechnungen
Wir erstellen für Ihr Unternehmen Einnahme-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG. Damit behalten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben stets im Blick, erfüllen Ihre steuerlichen Pflichten korrekt und erhalten einen klaren Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens.
Eröffnungs-/Schlussbilanzen
Wir erstellen für Ihr Unternehmen Eröffnungs- und Schlussbilanzen nach HGB. So erhalten Sie eine klare Übersicht über die finanzielle Lage zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben.
Anhänge, Lageberichte und Erläuterungsberichte
Wir erstellen für Ihr Unternehmen Anhänge, Lageberichte und Erläuterungsberichte nach den gesetzlichen Vorschriften. Damit erhalten Sie detaillierte Informationen zu Bilanzpositionen, Geschäftsentwicklung und finanzieller Lage, die Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten.
Steuerliche Ergänzungsbilanzen
Wir erstellen für Ihr Unternehmen steuerliche Ergänzungsbilanzen, um Handelsbilanz und Steuerbilanz aufeinander abzustimmen. So stellen Sie sicher, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten werden und Ihre Steuerbemessung korrekt erfolgt..
Steuerliche Sonderbilanzen
Wir erstellen steuerliche Sonderbilanzen für Ihr Unternehmen, um besondere Geschäftsvorfälle korrekt abzubilden. So gewährleisten Sie die Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften und eine präzise Steuerbemessung.
Liquidationsbilanzen
Wir erstellen für Ihr Unternehmen Liquidationsbilanzen, um Vermögen und Schulden im Rahmen einer Unternehmensauflösung korrekt darzustellen. So stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen und steuerlichen Vorgaben eingehalten werden und der Abschluss der Liquidation transparent erfolgt.
Auseinandersetzungsbilanzen
Wir erstellen Auseinandersetzungsbilanzen für Ihr Unternehmen, um Vermögen und Schulden bei der Auflösung oder Teilung einer Gesellschaft korrekt darzustellen. So gewährleisten Sie die Einhaltung aller rechtlichen und steuerlichen Vorschriften und eine faire Abwicklung zwischen den Gesellschaftern.
Selbstverständlich fertigen wir alle erforderlichen Steuererklärungen, die mit dem Jahresabschluss zusammenhängen, für Sie an. Neben der ordnungsgemäßen Steuerdeklaration gewinnen Sie so auch wertvolle Erkenntnisse zur Steuerung Ihres Unternehmens.
Übersichtliche, aussagekräftige, optisch gut aufbereitete Jahresabschlüsse sind eine Visitenkarte Ihres Unternehmens – auch in Bezug Ihrer Bankgespräche.