Ob Sie Ihren Gewinn anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln oder eine Bilanz aufstellen ist von der Einstufung Ihres Unternehmens nach dem HGB (§ 238 i.V.m. §§ 1-7) und / oder von der Höhe Ihrer Umsätze und Ihres Gewinns ( AO §§ 140, 141) abhängig. Je nach gesetzlicher Vorschrift erstellen wir für Sie Ihre
- Handelsbilanzen - Verkürzte Handelsbilanzen (Offen-/Hinterlegung im elektr. Bundesanzeiger) - Steuerbilanzen - Einnahme-Überschuss-Rechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG) - Eröffnungs-/Schlussbilanzen - Anhänge, Lageberichte und Erläuterungsberichte - Steuerliche Ergänzungsbilanzen - Steuerliche Sonderbilanzen - Liquidationsbilanzen - Auseinandersetzungsbilanzen
Selbstverständlich fertigen wir alle erforderlichen Steuererklärungen, die mit dem Jahresabschluss zusammenhängen, für Sie an. Neben der ordnungsgemäßen Steuerdeklaration gewinnen Sie so auch wertvolle Erkenntnisse zur Steuerung Ihres Unternehmens.
Übersichtliche, aussagekräftige, optisch gut aufbereitete Jahresabschlüsse sind eine Visitenkarte Ihres Unternehmens – auch in Bezug Ihrer Bankgespräche.
weiter zu Steuererklärungen zurück zu Leistungen
|
 |
|